Einhändigen

[1707] Einhändigen, verb. reg. act. in jemandes Hände geben, jemanden übergeben. Einem etwas einhändigen. Daher die Einhändigung. Von dem Worte handen, übergeben, welches noch in dem alten Gedichte auf Carls des Großen Feldzug bey dem Schilter vorkommt. S. Hand und Behändigen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1707.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: