Einheimisch

[1708] Einheimisch, adj. et adv. von der Präposition ein, welche hier für in steher, in einem Lande oder Orte, daheim, d.i. in demselben erzeuget oder erwachsen, im Gegensatze des Fremden oder Ausländischen. Einheimliche Waaren, einheimische Gewächse, welche in dem Lande gemacht oder gebauet worden. Die einheimischen Fleischer, die Fleischer aus der Stadt, im Gegensatze der Landfleischer oder fremden Fleischer. Die Einheimischen, die Einwohner und Schutzverwandten eines Ortes oder Landes. Er ist hier einheimisch. In manchen Fällen bekommt die Bedeutung dieses Wortes allerley Einschränkungen. So werden z.B. in Sachsen unter die einheimischen Bettler auch diejenigen gerechnet, welche sich in den letzten zwey Jahren an einem Orte genähret haben. Ein einheimischer Krieg, ein innerlicher oder bürgerlicher Krieg, ein Krieg der Einwohner eines Landes wider einander.

Anm. Einheimisch, in Niedersachsen inheims, hemelik, im Oberdeutschen heimisch, ist von Heim, w. s. Inheimon kommt bey dem Ottfried für Heimath vor. Im Oberdeutschen ist statt dessen auch hieländisch üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1708.
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