Einheuern

[1709] Einheuern, verb. reg. act. als Miethsmann in einen Ort oder ein Haus bringen, in einigen gemeinen Mundarten, für einmiethen. Jemanden in ein Dorf einheuern, ihn daselbst einmiethen. Sich in einem Hause einheuern. So auch die Einheuerung. S. Heuer und Heuern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1709.
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