[1713] Einkaufen, verb. reg. act. 1) Kaufen, um es nach Hause zu schaffen. Eßwaaren auf dem Markte einkaufen. Waaren einkaufen. Vorrath auf den Winter einkaufen. 2) Vermittelst eines Kaufes, oder vermittelst des Geldes einer Gesellschaft einverleiben. Jemanden in das Armenhaus, in ein Hospital einkaufen. Sich in eine Zunft einkaufen. Daher die Einkaufung in der zweyten Bedeutung.