Einklagen

[1714] Einklagen, verb. reg. act. ausstehende Geldsummen durch gerichtliche Klage zu erhalten suchen. Eine Schuld einklagen. Eingeklagte Schulden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1714.
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