[1715] Einknêbeln, verb. reg. act. den Knebel in die für ihn bestimmte Öffnung thun. Ingleichen, vermittelst eines Knebels in etwas befestigen. Den Hund einknebeln, ihn vermittelst des in dem Halsbande befindlichen Knebels an die Kette legen. Daher die Einknebelung.