[1722] Einmahnen, verb. reg. act. durch Mahnen eintreiben, in seine Gewalt zu bekommen suchen; besonders von geborgten Sachen.[1722] Schulden einmahnen. Wenn einer seinem Nächsten etwas borget, der solls nicht einmahnen, 5 Mos. 15, 2. Von einem Fremden magst du es mahnen, V. 3. Daher die Einmahnung.