Einmauern

[1723] Einmauern, verb. reg. act. 1) Mit Stein und Kalk in einer Mauer befestigen. Einen Stein mit einmauern. Eine eingemauerte Aufschrift. 2) Mit einer Mauer umgeben, mit einer Mauer umschließen, vermauern. Einen Schatz einmauern. Einen Verbrecher einmauern, auch figürlich, ihn auf Lebenszeit zu einer engen Gefangenschaft verurtheilen. Daher die Einmauerung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1723.
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