Einmuthen

[1724] Einmuthen, verb. reg. act. welches nur noch im gemeinen Leben üblich ist, um die Aufnahme in eine Zunft oder Gesellschaft bitten. Sich bey einer Zunft, bey einer Innung, bey einem Gewerke einmuthen, bey den Handwerkern. Daher die Einmuthung. Die Einmuthung thun, verrichten. S. Muthen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1724.
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