Einrammeln

[1728] Einrammeln, verb. reg. act. welches das Iterativum des folgenden ist, mit der Ramme einschlagen. Pfähle einrammeln. Daher die Einrammelung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1728.
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