[1728]Einrêchnen, verb. reg. act. mit in eine Rechnung bringen. Und soll sein Tagelohn der ganzen Zeit mit einrechnen, 3 Mos. 25, 50, 53. Die Zehrungskosten sind mit eingerechnet. Dieß nicht mit eingerechnet.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1728.