[1729] Einrêden, verb. reg. welches in gedoppelter Gestalt vorkommt.
1. Als ein Activum, durch Reden zu etwas bewegen, im gemeinen Leben, mit der vierten Endung der Sache. Einem etwas einreden, ihn bereden, dasselbe zu glauben. Jemanden Muth einreden, ein Herz einreden, einsprechen, ihm durch Worte Muth zu machen suchen. Er wollte mir diese Münze für ein Werk des Alterthums einreden, er wollte mich bereden, sie für ein Werk des Alterthums zu halten. Ich kann es ihm nicht einreden, daß sein so genannter Freund ein Betrieger ist. Das will ich ihm schon einreden. Einreden druckt eben denselben Begriff aus als bereden, nur mit einem andern Nebenbegriffe.
2. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. 1) In die Rede fallen. Rede mir nicht ein. Wo doch darein reden üblicher ist. 2) Widersprechen. Man darf ihm nicht einreden. Er lässet sich nicht gern einreden. Ingleichen, glimpflich tadeln, ermahnen. Du hast mir nichts eizureden, du bist nicht berechtiget mich zu ermahnen. Er läßt sich nicht einreden, gibt keinen Ermahnungen Gehör.
Daher die Einredung, in der thätigen Gattung. Den Begriff des Neutrius druckt Einrede aus.