[1729] 1. Einreißen, verb. irreg. (S. Reißen,) welches in doppelter Gattung üblich ist. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, einen Riß einwärts bekommen, im Gegensatze des Ausreißens. Der Zeug reißet ein. Ingleichen nach innen zu reißen, d.i. gespalten werden. So reißet das Holz zuweilen ein, wenn es gespalten wird, d.i. die Spalte gehet zu tief nach innen zu. S. Ausreißen. 2. Als ein Activum. 1) Einen Riß in etwas machen. Ein Stück Zeuges, die Leinwand einreißen. 2) Niederreißen, von Gebäuden, Mauern u.s.f. Ein Haus, ein Gebäude, eine Mauer, einen Zaun einreißen. Götzenaltäre einreißen. Das Dach einreißen. So auch die Einreißung, in der thätigen Gattung.
Adelung-1793: Einreißen (2)