Einreichen

[1729] Einreichen, verb. reg. act. hinein reichen. 1) Für hinein geben. Eine Bittschrift bey dem Rathe, bey der Kammer einreichen, überreichen. 2) Figürlich reichet das Pferd ein, wenn es im Gehen die Vorderfüße mit den Hinterfüßen erreichet und verletzet. So auch die Einreichung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1729.
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