[1730] Einreiten, verb. irreg. S. Reiten. Es ist, 1) ein Neutrum, welches das Hülfswort seyn erfordert, hinein reiten, in einen Ort reiten, in welcher Bedeutung es doch wenig mehr vorkommt. Ehedem gebrauchte man es theils von einen feyerlichen Einzuge zu Pferde, in eine Stadt, in einen Ort einreiten; theils aber auch von dem Einreiten zum Einlager, oder von der persönlichen Stellung zur Versicherung einer Schuld, in welchem Verstande es noch in einigen Niedersächsischen Gegenden üblich ist, wo auch das Einlager selbst nicht selten der Einritt genannt wird. 2) Ein Activum, einwärts reiten, im Reiten einstoßen, öffnen. Eine Thür einreiten. Einen Zaun einreiten, ihn niederreiten.