[1732] Einsagen, verb. reg. act. vorsagen, im gemeinen Leben. Einem etwas einsagen, ihm im Reden, oder Hersagen einhelfen. Daher die Einsagung. Im Oberdeutschen bedeutet dieses Zeitwort auch einschärfen, im Niedersächsischen auch widersprechen, einreden. Daher ist in den Niedersächsischen Rechten die Einsage so viel als Einrede, Gegenrede, Exceptio. So fern das Gegentheil nicht rechtmäßige Einsage hätte, in den Hamburg. Stadtrechten.
Adelung-1793: Einsägen