[1736] Einschießen, verb. irreg. act. S. Schießen. 1) Hinein schießen, d.i. schieben, in welchem Verstande die Bäcker das Brot einschießen, wenn sie den zu Broten geformten Teig auf der Brotschiebe in den Ofen schieben. 2) Mit unter andere Dinge schießen, d.i. werfen. So werden oft schlechte Münzsorten unter die guten mit eingeschossen, wenn das Geld wurfweise gezählet wird. 3) Mit einem Feuergewehre einwärts schießen, danieder schießen. Die Häuser mit Kanonen einschießen. Eine Mauer, einen Thurm einschießen. Die Thür einschießen. 4) Zum Schießen geschickt machen. Ein Pferd einschießen, es auf den Schuß abrichten, es den Schuß ertragen lehren. Sich einschießen, sich auf einem Schießgewehre üben. Ein Gewehr einschießen, es durch mehrmahliges Schießen versuchen. Eine wohl eingeschossene Büchse. Auch im Kegelspiele sagt man, sich auf einer Kegelbahn einschießen, durch mehrmahliges Kegelschieben die Schwächen und Vortheile derselben kennen lernen. Vermuthlich rühret von diesem Gebrauche auch die im gemeinen Leben übliche figürliche R.A. her, sich bey jemanden einschießen, sich bey ihm einschmeicheln, dessen Gunst und Vertrauen erwerben.