Einschlachten

[1737] Einschlachten, verb. reg. act. zum Gebrauch seines Hauswesens schlachten. Gänse, Schweine einschlachten. Wir haben bereits eingeschlachtet, so vieles Vieh geschlachtet, als wir das Jahr über gebrauchen. Daher die Einschlachtung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1737.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: