[1742]Einschnallen, verb. reg. act. die Zunge der Schnalle auf die gehörige Art befestigen. Die Schuhe einschnallen. Ingleichen, vermittelst einer Schnalle in einen andern Körper befestigen. So auch die Einschnallung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1742.