[1744] 2. Einschwärzen, verb. reg. act. hinein schwärzen, d.i. heimlich in ein Land, in einen Ort bringen, von verbothenen oder accisbaren Waaren, im Oberdeutschen. Waaren, Güter, Kaffeh einschwärzen. So auch die Einschwärzung. S. Schwärzen.
Adelung-1793: Einschwärzen (1)