[1744] Einsêgnen, verb. reg. act. mit dem Segen zu einer bevor stehenden Veränderung versehen. Einen Sterbenden einsegnen, ihn der göttlichen Gnade feyerlich empfehlen. Ein Paar Verlobte einsegnen, sie copuliren, ihnen den priesterlichen Segen zu ihrem[1744] Ehestande ertheilen. Eine Sechswöchnerinn einsegnen, ihr den Segen zu ihrem ersten Kirchgange nach gehaltenen sechs Wochen ertheilen. Kinder einsegnen, ihnen den Segen zur Erneuerung ihres Taufbundes ertheilen, welches man gemeiniglich confirmiren, in der Römischen Kirche aber firmeln nennet. Brot und Wein einsegnen, im Abendmahle, es consecriren. So auch die Einsegnung.