[1749] Einsprêngen, verb. reg. act. 1) Zu einem gewissen Gebrauche besprengen. Das Fleisch mit Salz einsprengen. Die Wäsche einsprengen, sie, wenn sie geplättet werden soll, vorher mit Wasser besprengen. 2) Hinein sprengen. So heißt eine Erd- oder Erzart im Bergbaue eingesprengt, wenn sie in Gestalt kleiner Puncte oder Flecken mit einem andern Gesteine oder Erze vermischt ist, zum Unterschiede von denjenigen Mineralien, womit ein Gestein durchsetzet ist. So auch die Einsprengung.