Einstand, der

[1751] Der Einstand, des -es, plur. inus. die Handlung des Einstehens; doch nur noch in einigen wenigen Fällen, in welchen selbst das Verbum ungewöhnlich geworden ist. 1) Der Antritt eines Amtes oder Dienstes, in einigen Gegenden. Daher das Einstandsgeld, welches man bey dem Antritte eines Amtes erleget. 2) Der Eintritt in die Rechte eines Käufers, und das Recht in den von einem andern geschlossenen Kauf einzutreten, welches auch das Einstandsrecht, die Einstandsgerechtigkeit, der Abtrieb, das Näherrecht, der Vorkauf genannt wird; Jus retractus. S. Einstehen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1751.
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