Einstellen

[1751] Einstêllen, verb. reg. act. 1. Mit dem Stellzeuge umgeben. So wird bey den Jägern ein Wild eingestellet, wenn es mit Netzen oder Garnen umgeben und eingeschlossen wird. Einige gebrauchen dieses Zeitwort nur von den Sauen, dagegen sie von dem Nothwildbrete lieber einrichten sagen. 2. Hinein stellen, in einen Raum stellen. 1) Eigentlich Waaren einstellen, Waaren, die man nicht verkauft hat, in jemandes Verwahrung geben, sie einsetzen. Ein Pferd einstellen, in den Stall ziehen. Hühner, Gänse, Enten u.s.f. einstellen, sie einsperren, um sie zu mästen. 2) Figürlich, unterlassen. Die Kleiderpracht, den[1751] Aufwand einstellen. Man hat den Festungsbau wieder eingestellet. Es kam Befehl, die Arbeit einzustellen. Eine Reise einstellen. Das Schreiben einstellen. O stellt das Zanken ein!


O Phyllis stelle doch die leeren Seufzer ein,

Rost.


Im Oberdeutschen gebraucht man dieses Wort fast in allen Fällen, wo ein Unterlassen angedeutet werden soll; allein im Hochdeutschen hat es seine Grenzen, die nicht wohl durch Regeln bezeichnet werden können. 3. Sich einstellen, gegenwärtig werden. Stellen sie sich zu rechter Zeit ein, zu dem Gastmahle, zu dem Schmause. Weil sie es so befohlen haben, so stelle ich mich ein. Sich vor Gerichte, vor dem Richter einstellen, auf dessen Befehl erscheinen. Die Schmerzen stellen sich wieder bey mir ein. Die Grillen, die Sorgen, die Zweifel wollen sich wieder einstellen.

So auch die Einstellung, ausgenommen in der letzten dritten Bedeutung. Im Oberdeutschen wird dieses Wort auch in einigen Fällen für einsetzen gebraucht, weil man da jemanden auch zum Erben, und in ein Amt einstellet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1751-1752.
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