Einzögling, der

[1766] Der Einzögling, des -es, plur. die -e, ein nur in einigen Gegenden, z.B. in dem westlichen Preußen, übliches Wort, einen Einheimischen, ein Landeskind auszudrucken, einen Einwohner, der in dem Lande selbst geboren und erzogen ist, im Gegensatze eines Ausländers. Daher das Einzöglingsrecht, in eben diesen Gegenden, das Indigenat, Jus indigenatus. S. Zögling.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1766.
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