[1817] Entblöden, verb. reg. recipr. 1) Sich entblöden, sich von der gehörigen Furcht, Ehrerbiethung und Schamhaftigkeit entfernen. Er entblödete sich, mir in das Gesicht zu sagen, er erkühnete sich. Entblöde dich nicht, unterstehe dich nicht, dieses zu thun. 2) In der entgegen gesetzten Bedeutung, sich scheuen, sich schämen. Er entblödete sich nicht, mir dieses in das Gesicht zu sagen. Frisch tadelt diese Bedeutung, weil in derselben nur allein erblöden üblich sey. Allein ent und er wurden ehedem oft für einander gesetzet; über dieß haben wir auch ein intensives ent; S. Ent- 4. Indessen fangen beyde Bedeutungen an im Hochdeutschen zu veralten. S. Blöde.