[1819] Entehren, verb. reg. act. der Ehre berauben. 1) Eigentlich. Einen Adeligen, einen Priester, einen Soldaten entehren, ihn seiner adeligen, priesterlichen oder militärischen Würde berauben, ihn degradiren; welcher Gebrauch aber nur im Oberdeutschen üblich ist. Doch sagt man auch im Hochdeutschen in der anständigen Sprechart, eine Jungfrau entehren, für sie schänden, sie schwächen. 2) In weiterer Bedeutung, etwas thun, das wider[1819] die Ehrerbiethung, die man einer Person oder Sache schuldig ist, streitet. Den Nahmen Gottes entehren. Durch dergleichen Betragen entehrest du deinen Stand. Den Tempel, das Haus Gottes entehren. Ein entehrendes Betragen. So auch die Entehrung.
Anm. Im Nieders. lautet dieses Wort unteren, bey dem Ottfried interen.