Enterben

[1820] Entêrben, verb. reg. act. erblos machen, so ferne es von einem Erblasser geschiehet. Einen Sohn, einen ungerathenen Verwandten enterben. Ein enterbter Sohn. In weiterer Bedeutung wird im Bergbaue ein Stollen enterbet, wenn dessen Besitzer die Einkünfte von demselben verlieret. S. Erbstollen. So auch die Enterbung.

Anm. Bey dem Kero lautet dieses Wort erurerben, oder nach einer vielleicht bessern Leseart erereben. Im Schwabenspiegel wird enterben mit der zweyten Endung der Sache verbunden. Bey dem Hornegk kommt es auch als ein Neutrum, für erblos werden, vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1820.
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