Entführen

[1822] Entführen, verb. reg. act. wegführen, davon führen. 1) Eigentlich. Es wurde viel Holz von dem Wasser entführet, Bluntschli. Einem Vieh, Geld entführen. In diesem eigentlichen Verstande kommt es im gemeinen Sprachgebrauche nur im Oberdeutschen vor. Im Hochdeutschen gebraucht man es am häufigsten von der heimlichen und gewaltsamen Wegführung einer Person, besonders des andern Geschlechtes. Eine Jungfrau entführen. Einem Vater seine Tochter, dem Bräutigam seine Verlobte entführen. 2) Figürlich, in der höhern Schreibart. So wird auch keine Zeit dir diesen Ruhm entführen, Hofmannsw. So auch die Entführung, ingleichen der Entführer, der eine Person weiblichen Geschlechtes entführet.

Anm. Ottfried gebraucht intfuaren in allgemeiner Bedeutung so wohl für educere, als auch für auferre. Nieders. untfören.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1822.
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