[1827] Entheiligen, verb. reg. act. der Heiligkeit berauben, doch nur figürlich, etwas thun, welches wider der Heiligkeit einer Sache streitet. Den Sabbath, den Nahmen Gottes, die Kirchen entheiligen. So auch die Entheiligung.
Anm. Intheiligon findet sich schon bey dem Notker. In den folgenden Zeiten kommt dafür auch vermeinen, von gemein, vor, und im gemeinen Leben sagt man auch verunheiligen.