[1828]Entlarven, verb. reg. act. der Larve berauben, die Larve abziehen, figürlich und in der edlern Schreibart. Das Laster entlarven, es in seiner wahren Gestalt darstellen. Daher die Entlarvung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1828.