[1830] * Entohnigen, verb. reg. act. welches im Hochdeutschen veraltet ist, einer Sache entschlagen, berauben, mit der zweyten Endung der Sache. Sich einer Sache entohnigen, sie von sich schaffen. Eines Dinges entohniget seyn, desselben beraubet seyn, dessen ermangeln.
Anm. Dieses Wort ist das Intensivum, von dem alten entahnen, berauben. Der winter hat mich entanet miner sinne, Werner von Tuifen. Enie bedeutete ehedem auch beraubt, so wie anen im Niedersächsischen ermangeln, und anig, onich, bey dem Willeram, arm, beraubt. S. Ohne, zu dessen Familie alle diese Wörter gehören. Einer Sache anig werden können, ist noch im Niedersächsischen derselben entbehren, ermangeln können.