Entsagen

[1831] Entsagen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, sich einer Person oder Sache völlig begeben, für das niedrigere absagen, mit der dritten Endung der Sache. Einem Anspruche, einer Forderung, einem Eigenthume, einem Vorsatze entsagen. Seinen Lastern entsagen. Einer Person entsagen, sich von aller Gemeinschaft mit ihr, von allen Ansprüchen auf dieselbe los sagen. Entsagest du dem Teufel? in der Tauf-Formel. Daher[1831] die Entsagung. Wolt ich mich der entsagen, Rudolf von Niuwenburg.

Anm. Statt dieses Zeitwortes war ehedem von des Kero Zeiten an forsahhan, versagen, im Angels. forsecgan, im Engl. forsake. im Nieders. versäken, im Schwed. försaka üblich. Doch kommt aetsacan, andsacan, onsakan in dieser Bedeutung schon im Angels. vor. Veraltete oder doch im Hochdeutschen ungewöhnliche Arten des Gebrauches des Zeitwortes entsagen sind: 1) Nicht annehmen wollen, verwerfen, ausschlagen, mit der vierten Endung der Sache, im Nieders. Den Bürgen entsagen, ihn verwerfen. 2) Etwas entsagen, es verreden, geloben es nie wieder zu thun, im Oberdeutschen. 3) Drohen, welche Bedeutung das Schwed. undsaega hat. 4) Entschuldigen, in welchem Verstande intsagen bey dem Notker vorkommt, nach dem Muster des Lat. excusare, von Sage, Sache causa. 5) Verbiethen, untersagen. Einem das Wasser entsagen. Im Oberdeutschen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1831-1832.
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