[1836] Entsinnen, verb. irreg. act. S. Besinnen. 1) * Der Sinne berauben; eine nur bey einigen Oberdeutschen Dichtern übliche Bedeutung, in welcher das Zeitwort zugleich regulär abgewandelt wird. Ein entsinnter Körper, ein entseelter. 2) Sich erinnern, als ein Reciprocum, mit der zweyten Endung der Sache. Wo ich mich recht entsinne, so hat u.s.f. Man kann sich eines solchen Wetters nicht entsinnen. Ich kann mich dessen nicht entsinnen. Ich entsinne mich nicht, daß ich es gehöret hätte. S. Besinnen und Sinnen.