Erbbestand, der

[1857] Der Êrbbestand, des -es, plur. inus. in einigen, besonders Oberdeutschen Gegenden, der Erbpacht, (S. dieses Wort;) auch wohl das Erbbeständniß, der Erbbestand. Daher der Erbbeständer, des -s, plur. ut nom. sing. der Erbpächter, derjenige, welcher ein Grundstück in Erbpacht hat, S. Erbpächter; das Erbbestandsgeld, oder Erbstandsgeld, so wohl dasjenige Geld, welches bey erster Antretung eines in Erbbestand gegebenen Grundstückes erleget wird, und dessen wahrem Werthe angemessen ist, als auch diejenige Summe, welche als ein Pacht jährlich dafür bezahlt wird; das Erbbestandgut, oder Erbstandgut, welches in Erbbestand gegeben wird u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1857.
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