[1859] Erbêben, verb. reg. neutr. welches im Perf. und Plusquamperf. ungewöhnlich ist, durchaus in eine bebende Bewegung versetzet werden, von dem Zeitworte beben, in der höhern Schreibart. So werden deine Mauern erbeben von dem Getümmel seiner Rosse, Ezech. 26, 10. Ihre Säule schreyen, daß das ganze Land davon erbebet, Jer. 8, 16. Bey dem Notker irbibenen, bey dem Willeram erbiben, bey den heutigen Oberdeutschen erbidmen.