Erbfürst, der

[1861] Der Êrbfürst, des -en, plur. die -en, ein erblicher Fürst, der sein Fürstenthum erblich besitzet; zum Unterschiede ven einem Wahlfürsten. Daher das Erbfürstenthum. Zuweilen auch nur ein Fürst, der zum Erben eines andern bestimmt ist, wie Erbprinz.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1861.
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