Erbgut, das

[1862] Das Êrbgut, des -es, plur. die -güter. 1) Ein jedes ererbtes Gut. 2) Ein eigenthümliches Gut, im Gegensatze eines Lehens: ein Allodium. 3) Zuweilen auch ein Erbzinsgut, welches zwar erblich, aber mit einem gewissen Zinse beschweret ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1862.
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