[1864] Der Êrbkǘchenmeister, des -es, plur. ut nom. sing. ein Erbbeamter verschiedener Stifter und fürstlichen Häuser. S. Küchenmeister. Der Erbküchenmeister des H. R. Reichs und die Erbtruchsesse, denn beyde Würden sind verschieden, sind dem Erztruchseß untergeordnet. Beyde Würden bekleiden jetzt die Grafen von Waldburg. Daher das Erbküchenmeisteramt.