Erbmangel, der

[1866] Der Êrbmangel, des -s, plur. die -mängel, ein erblicher, angeerbter Mangel, oder Fehler. Bey den Pferden werden gewisse Gebrechen, die ihnen entweder die Gesundheit benehmen, wie der Rotz, die Mauke, oder ihr Ansehen verringern, oder auch den Umgang mit ihnen beschwerlich machen, sehr uneigentlich Erbmängel genannt, und dadurch von den Hauptmängeln und geringen Mängeln unterschieden. S. auch Erbschade.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1866.
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