[1869]Die Êrbschuld, plur. die -en. 1) Ererbte Schulden, Schulden, welche auf einer Erbschaft haften. 2) Eine Schuld, welche auf einem Allodial-Gute haftet; zum Unterschiede von einer Lehensschuld.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1869.