[1891] Erfrḯschen, verb. reg. act. frisch, d.i. kühl, machen, und in weiterer Bedeutung auch erquicken, Stärke und Kraft geben, besonders so fern solches durch kühlende Dinge geschiehet. Die Hitze ist groß, kein erfrischendes Lüftchen lässet sich empfinden. Die Blumen mit kühlem Wasser erfrischen. Den Mund erfrischen. Sich durch einen kühlen Trunk erfrischen. Erfrischende Sachen. Daher die Erfrischung, nicht nur von der Handlung des Erfrischens, sondern auch von den Dingen, die man zur Erfrischung genießt; in welchem Falle auch der Plural üblich ist. Erfrischungen zu sich nehmen, erfrischende Speisen oder Getränke. Das Erfrischungs-Quartier der Soldaten. Die Soldaten in die Erfrischungs-Quartiere legen, sie auf kurze Zeit in die Städte oder Dörfer einquartieren, damit sie sich daselbst erfrischen, oder von ausgestandenen Beschwerlichkeiten wieder erhohlen.