[1893] Die Ergêbenheit, plur. car. die Neigung, sich dem andern zu ergeben, d.i. seinen Nutzen, seine Neigungen zu befördern, welche aus der fortdauernden Hochachtung gegen ihn entspringet. Die kindliche Ergebenheit. Jemanden seine Ergebenheit bezeigen. Versichern sie ihn meiner Ergebenheit. Ich bin mit aller Ergebenheit, ihr u.s.f.