Erhandeln

[1899] Erhandeln, verb. reg. act. 1) Durch Handeln, d.i. Kaufen oder Tauschen an sich bringen. Etwas von jemanden erhandeln. Ein Haus, ein Gut, einen Wechselbrief erhandeln. 2) Durch Handeln, d.i. Dingen, erhalten. Ich habe noch vier Groschen erhandelt, abgedungen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1899.
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