Erkenntlich

[1907] Erkênntlich, -er, -ste, adj. et adv. 1) Was man erkennen, d.i. durch die Sinne klar vorstellen kann; am häufigsten im Oberdeutschen. Erkenntliche Buchstaben, die leicht zu erkennen sind. Er ist sehr erkenntlich gemahlet, so daß man[1907] ihn leicht erkennet. Im Hochdeutschen ist diese Bedeutung ungewöhnlich. S. Erkennen 3. 2) Empfangene Wohlthaten erkennend, empfindend, daß man Dank dafür schuldig sey. Ein erkenntlicher Mensch. Ein erkenntliches Gemüth haben. Ingleichen dankbar. Ich werde erkenntlich dafür seyn.

Anm. Dieses Wort ist so wie verbrennlich, thunlich, baulich, verzeihlich und hundert andere, aus dem Infinitire des Verbi erkennen, mit Wegwerfung der Sylbe en gemacht. Das r in der Mitte, ist das t euphonicum, welches das n in diesen Fällen so gern begleitet, und auch in flehentlich, wesentlich, vermessentlich, ordentlich, öffentlich u.a. angetroffen wird; S. T. Es irren daher diejenigen, welche dieses und das folgende Wort entweder erkennlich und Erkennlichkeit, oder erkänntlich und Erkänntlichkeit schreiben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1907-1908.
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