Erläutern

[1915] Erläutern, verb. reg. act. lauter machen; doch nur in figürlichem Verstande, begreiflich machen. Eine Sache erläutern. Ich will dir den Umstand erläutern. Beyspiele beweisen nicht, sie erläutern nur. Daher die Erläuterung. Jemanden eine Erläuterung geben, ihm eine Sache begreiflicher machen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1915.
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