[1913] Erláßlich, -er, -ste, adj. et adv. was erlassen werden kann; besonders in der dritten Bedeutung des Verbi, in der Römischen Kirche, erlaßliche oder erläßliche Sünden, kleine, geringe Sünden,[1913] welche auch Erlaßsünden, Erlassungssünden, ingleichen Laßsünden genannt werden; zum Unterschiede von den Todsünden.