Erlaubniß, die

[1914] Die Erlaubniß, plur. die -sse, das Recht und die Freyheit, welche man jemanden gibt, etwas zu thun oder zu lassen. Um Erlaubniß bitten. Erlaubniß haben, bekommen, erlangen. Einem Erlaubniß geben. Mit Erlaubniß, eine gewöhnliche Formel, womit man in der gesellschaftlichen Höflichkeit einen Einwurf, Widerspruch, oder auch ein unanständiges Wort begleitet.

Anm. Bey dem Kero lautet dieses Wort Urlaubii, (S. Urlaub,) in dem alten Gedichte auf Carls des Großen Feldzug bey dem Schilter Orlof, bey spätern Schriftstellern Laub, Lave, Lof, bey dem Opitz Erlaub und Verlaub, im Nieders. Verlöv, im Schwed. Förlof, im Dän. Forlov, im Angels. Leafe, Lyfnisse, im Engl. Leave. In einigen, besonders Niedersächsischen Mundarten ist dieses Wort auch ungewissen Geschlechtes, das Erlaubniß.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1914.
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