Erliegen

[1917] Erliegen, verb. irreg. neutr. (S. Liegen,) welches am häufigsten im Infinitive, in den zusammen gesetzten Zeiten aber gar nicht gebraucht wird. 1) Für das einfache liegen, besonders im Oberdeutschen. Die Sache erliegen lassen. Ich will die Unwahrheit auf sich erliegen lassen, sie auf sich beruhen lassen, sie nicht rügen. 2) Unterliegen, zu Boden liegen. Unter der Last erliegen. Ich mußte unter der Last erliegen. Ingleichen figürlich. Unter den Schmerzen, in den Widerwärtigkeiten, in dem Unglücke erliegen. Zu viel, zu viel, meine Seele erliegt, Weiße. In dieser zweyten Bedeutung kommt es schon bey dem Notker vor, wo es irligen und irlikken lautet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1917.
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