Ermäßigen

[1920] Ermäßigen, verb. reg. act. welches nur im Oberdeutschen, ingleichen in den Kanzelleyen Obersachsens üblich ist. 1) Mäßigen, moderiren. Die Ermäßigung der Baudienste bey der Obrigkeit suchen. Die Kosten ermäßigen. Beklagter auch die verursachten Schäden und Kosten auf unsere Ermäßigung zu erstatten schuldig. 2) Dafür halten, erachten; in welcher Bedeutung es das Intensivum des folgenden ermessen zu seyn scheinet. Wir haben es billig zu seyn ermäßiget. Jedoch ist auf hauswirthliche Ermäßigung, wie viel Kühe gegen ander Zugvieh zu rechnen, auszumachen u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1920.
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